"FPN Protect"- Ihre Rechtsabteilung


Sagen Ihnen z.B. diese Logos¹ etwas?
Dann ist Ihnen das Problem sicher bewusst...


Was sehr leicht passiert

 

Trotz sorgfältiger Beratung sieht sich der Berater schnell mit Kundenforderungen aufgrund vermeintlicher Falschberatung konfrontiert. 

Dies erfolgt nicht zuletzt auch durch die teils massive Herangehensweise der einschlägigen Verbraucherschutzkanzleien. Die Kunden werden auf breiter Front von diesen direkt angeschrieben. Verbreitet ist auch die Variante, dass sich "Anleger-Interessengemeinschaften" melden. 

Das lähmt Sie dann nicht nur in Ihrem laufenden Geschäft, sondern nimmt für Sie als Vermittler - gerade bei Schieflage größerer Anlagegesellschaften - sehr schnell existenzbedrohende Größenordnungen an.


Das Problem des Vermittlers

 

Tritt ein solcher Fall auf, herrscht erst einmal Ratlosigkeit. Was tun? Und mit wem? Welcher Anwalt kennt sich mit den Besonderheiten und Argumenten der jeweiligen Anlage gut aus?

 

Einerseits ist der Anwalt "um die Ecke" dann oft keine gute Wahl. Andererseits gibt es auch kaum Kanzleien, die sich auf die Verteidigung insbesondere von Vermittlern spezialisiert haben.

 

Und nicht zuletzt stehen auch sofort hohe Kosten im Raum!

 

Der einzelne Berater sollte nun keinesfalls auf eigene Faust mit dem Kunden oder gar mit Anlegerschutzanwälten verhandeln. „Alles was Sie sagen kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden“. Diesen Satz kennt man aus amerikanischen Filmen, hier trifft er den Punkt. Eine einzige unglückliche Formulierung kann später ungeahnte Folgen haben!


Die Lösung: "Finanzpartner Network Protect"

 

Um unseren Partnern eine exzellente Lösung anbieten zu können,  haben wir zahlreiche Gespräche mit potenziell geeigneten Kanzleien geführt.

Uns ist es nun gelungen, den auf Vermittlerhaftung spezialisierten Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek von der renommierten Münchner Sozietät Peres & Partner für eine Kooperation zu gewinnen.

Auf diese Weise haben wir nunmehr schon im vorgerichtlichen Bereich Zugriff auf einen Spitzenanwalt im Bereich der Vermittlerhaftung zu äußerst günstigen Konditionen.


Durch die Bündelung der Vermittler haben wir vereinbart, dass dieser die vorgerichtliche Vertretung zu einem Pauschalhonorar von € 100 zzgl, MwSt. pro Fall für die Netzwerkpartner übernimmt. Auch im Übrigen gelten Sonderkonditionen.


So läuft es dann auch von Beginn an richtig für Sie

  • Es erfolgen keine unbedachten Äußerungen, die später die Einigungs- / Prozessaussichten verschlechtern könnten.
  • Bereits im Vorfeld und außergerichtlich wird darauf hin gearbeitet, die Vorwürfe der Anspruchsteller fundiert und mit Wissen um die richtigen Argumente zu entkräften. So lassen sich Prozesse vermeiden.
  • Kommt es tatsächlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, kann auf Wunsch nahtlos die Vertretung erfolgen.

Wann sollten Sie aktiv werden?

  • Über "Finanzpartner Network Protect" erhalten Sie schon im laufenden Geschäft wertvolle Hilfestellung und Fachwissen.
  • Spätestens sollten Sie sich aber melden, wenn Sie eine Anlage vermittelt haben, die nicht wie prospektiert laufen könnte, wenn erste Nachrichten auftreten oder wenn sie in Schieflage gerät.
  • Allerhöchste Zeit wird es, wenn ein Kunde Forderungen stellt oder behauptet, falsch beraten worden zu sein.
  • Absolut zwingend wird es, wenn auf Kundenseite ein Anwalt auf den Plan tritt.

¹ Bei den oben gezeigten Logos handelt es sich um fremde Wort-/Bildmarken